Zahlung & Versand

Zahlung

- Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse und Rechnung möglich.
- Mit Übersendung der Pläne ist eine Anzahlung in Höhe von 10% zu leisten. Eine weitere Zahlung in Höhe von 70% der vereinbarten Vergütung ist mit Montagebeginn zu leisten. Die Schlussrate in Höhe von 20% ist nach Fertigstellung zu leisten.

- Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.

-  Der KUNDE stimmt zu, dass die Rechnungen des ANBIETERS grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden.

 

Lieferung

- Die Lieferung an den KUNDEN beinhaltet auch die Montage vor Ort.

- Kann der ANBIETER eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die der ANBIETER nicht selbst zu vertreten hat, nicht einhalten (z. B. aufgrund fehlender Selbstbelieferung durch Vorlieferanten oder höherer Gewalt), teilt der ANBIETER dies dem KUNDEN unverzüglich mit, und zwar ggf. unter Benennung der neuen voraussichtlichen Lieferfrist. Ist die neue Lieferfrist für den Kunden nicht akzeptabel oder die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist oder überhaupt nicht mehr verfügbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, in Ansehung der betreffenden Ware vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

- In Fällen von höherer Gewalt verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer-, Wasser-, Maschinenschäden und Blitzeinschlag und alle sonstigen Behinderungen, die der ANBIETER nicht vorhersehen konnte und nicht verschuldet hat. Anfangs- und Endzeitpunkte solcher Lieferungshindernisse werden dem Kunden durch den ANBIETER unverzüglich mitgeteilt.

- Die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen (siehe z.B. Landesbauordnung, Gemeindesatzung) ist Pflicht des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Behördliche Gebühren sind immer vom Kunden zu tragen. Ob öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden müssen, ist vom Kunden zu prüfen (z.B. Denkmalschutz).